Hauptwohnsitzbefreiung
Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn einer dieser beiden Fälle erfüllt ist:
2 Jahre ab Erwerb
Vom Kauf oder der Herstellung bis zum Verkauf mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt – und der Hauptwohnsitz wird beim Verkauf aufgegeben.
5 aus 10 Jahren
Innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz genutzt.