Prognoserechnung für Vermietung in Österreich

Prüfen Sie mit plausiblen Annahmen, ob Ihre Vermietung im steuerlichen Prognosezeitraum einen Gesamtüberschuss erwarten lässt.

Hinweis: Die Rechnung ist eine nachvollziehbare Orientierung und keine Steuerberatung. Für eine Einreichung beim Finanzamt sind Vermietungsart, echte Belege und Sonderfälle mit Steuerberatung abzustimmen.

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Ihre Annahmen

Verlauf der Prognose

GesamtüberschussJahresüberschuss

Jahresübersicht

PrognosejahrKalenderjahrMieteAusfallBKEinnahmenAfAIHZinsenÜbrige WKWK ges.Jahres-ÜGesamt-Ü

Liebhaberei und Prognosezeitraum

Der für Ihre Angaben geltende Prüfzeitraum wird direkt bei Vermietungsart angezeigt. Entscheidend ist, dass bis zum Stichtag ein Gesamtüberschuss erreicht wird.

Kleine Vermietung
Typischerweise Eigenheime, Eigentumswohnungen und vergleichbare Mietwohngrundstücke mit qualifizierten Nutzungsrechten.
Große Vermietung
Insbesondere Miethäuser ohne Wohnungseigentum; die konkrete Einordnung sollte bei Grenzfällen steuerlich geprüft werden.
Instandhaltung
Hier sind erwartete echte Erhaltungsarbeiten gemeint. Die bloße Vorschreibung einer Instandhaltungsrücklage ist noch keine Ausgabe.

Häufige Fragen zur Prognoserechnung

Was prüft der Rechner?
Miete, Leerstand, AfA, Zinsen, Werbungskosten und den erwarteten Gesamtüberschuss. Er ersetzt keine steuerliche Prüfung durch das Finanzamt.
Was sind „erste Ausgaben“?
Optionale Ausgaben vor Mietbeginn, etwa Kaufnebenkosten, Sanierung oder Finanzierungskosten. Sie begrenzen den Zeitraum ab diesem Stichtag; sie verlängern ihn nicht automatisch.
Welche Annahmen sind wichtig?
Miete, Valorisierung, Leerstand, Zinsen und tatsächlich erwartete Reparaturen sollten nachvollziehbar und dokumentiert sein.

Liebhabereiverordnung im RIS · WKO: Liebhaberei im Steuerrecht · BMF: AfA bei Vermietung · GrundanteilV im RIS